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OECD News zu Homeoffice & Betriebsstätte (Update 2025/2026)

Das OECD-Update vom November 2025 zum Musterabkommen und -kommentar bringt mehr Klarheit bezüglich der steuerlichen Behandlung von grenzüberschreitendem Homeoffice und der Begründung einer Betriebsstätte (p. 3).

Kernkriterien für eine Betriebsstätte im Homeoffice

Die Beurteilung, ob Homeoffice im Ausland eine Betriebsstätte begründet, hängt massgeblich von zwei Hauptkriterien ab (p. 9):

1. Dauerhaftigkeit und Beständigkeit

2. Kommerzieller Grund des Unternehmens

Ausnahmen und Sonderfälle

Fazit für Arbeitgeber

Unternehmen sollten grenzüberschreitendes Homeoffice intern regeln, strukturieren und vorab steuerlich prüfen, um Risiken zu minimieren (p. 5). Bei Unsicherheiten kann versucht werden, eine Bestätigung von den Steuerbehörden des Wohnsitzstaats zu erhalten (p. 6).