Dieses Handbuch beschreibt die Beantragung folgender Sozialversicherungsnachweise in der Schweiz. Wenn kein ALPS-Konto vorhanden ist, erfolgt die Beantragung über die zuständige Ausgleichskasse.
Für die Arbeit in EU-Ländern
Was ist ein A1-Formular? Bestätigung der Sozialversicherungsunterstellung in der Schweiz während einer Entsendung in die EU/EFTA.
Hier geht’s zum Antragsprozess:
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Für die Arbeit in Nicht-EU-Ländern, mit Sozialversicherungsabkommen
Was ist ein CoC-Formular (Certificate of Coverage)? Nachweis der Sozialversicherungsunterstellung für Länder mit einem bilateralen Sozialversicherungsabkommen ausserhalb der EU/EFTA, um doppelte Beiträge zu vermeiden.
Hier geht’s zum Antragsprozess:
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Für die Arbeit in Nicht-EU-Ländern OHNE Sozialversicherungsabkommen, i.d.R. exotischere Reiseziele